Ein autónomo ist eine spanische Rechtsform für selbstständige Unternehmer, vergleichbar mit einem Einzelunternehmen in Deutschland. Diese Form ist eine der häufigsten und beliebtesten in Spanien und ermöglicht es dir, als Einzelperson unternehmerisch tätig zu sein.
Die Registrierung als autónomo in Spanien ist ein wichtiger Schritt für Personen, die als Selbstständige auf dem spanischen Markt tätig werden möchten. Der Prozess erfordert Aufmerksamkeit für Details und ein gutes Verständnis der lokalen Gesetze und Vorschriften.
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Registrierung als autónomo. Wenn deine Frage hier nicht dabei ist, kannst du mit uns chatten. Wir helfen dir so schnell wie möglich weiter.
Der Registrierungsprozess als autónomo kann in der Regel innerhalb weniger Tage bis zu einer Woche abgeschlossen werden.
Als autónomo bist du verpflichtet, Einkommensteuer (IRPF) zu zahlen und periodische Steuererklärungen abzugeben, einschließlich Mehrwertsteuer (IVA), wenn du mehrwertsteuerpflichtige Aktivitäten ausführst.
Du musst auch vierteljährliche und jährliche Erklärungen einreichen.
Ein autónomo ist ein selbstständiger Unternehmer in Spanien, vergleichbar mit einem Einzelunternehmen. Diese Rechtsform ist aufgrund ihrer Einfachheit und niedrigen Gründungskosten beliebt.
Als autónomo bist du persönlich für die Schulden deines Unternehmens haftbar, was bedeutet, dass es keine Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen gibt.
Als autónomo musst du bei der Sozialversicherung (Seguro Social) angemeldet sein. Dies stellt sicher, dass du Zugang zur Gesundheitsversorgung hast und zu deiner Rente und anderen sozialen Leistungen beiträgst. In den ersten 12 Monaten profitierst du von einem reduzierten Tarif (Tarifa Plana).
Die Tarifa Plana ist ein reduzierter Sozialversicherungsbeitrag für neue autónomos, der dazu dient, Existenzgründer zu unterstützen. Während der ersten 12 Monate zahlst du einen festen Betrag von 60 € pro Monat.
Als autónomo kannst du innergemeinschaftliche Transaktionen innerhalb der EU durchführen. Du musst dich im Register für innergemeinschaftliche Geschäfte (ROI) registrieren, um eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Transaktionen mit anderen EU-Ländern zu erhalten.
Wenn du Dienstleistungen an beispielsweise einen deutschen Kunden mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erbringst, kannst du die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen. Der Kunde muss dann die Mehrwertsteuer selbst berechnen und in seiner Mehrwertsteuererklärung angeben (Reverse-Charge-Verfahren).
Beispiel: Wenn die Rechnung €1000 beträgt, berechnet dein Kunde die Mehrwertsteuer basierend auf dem in seinem Land geltenden Satz und behandelt es, als hätte er eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer erhalten. Hat der Kunde Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung, kann er die Mehrwertsteuer in der Regel direkt zurückfordern, sodass am Ende keine Zahlung erforderlich ist.
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