Eine Sociedad Limitada (S.L.) ist eine spanische Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit, vergleichbar mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Diese Form ist eine der häufigsten und beliebtesten in Spanien und schützt dich persönlich vor den Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Die Gründung einer S.L. in Spanien ist ein wichtiger Schritt für Unternehmer, die auf den spanischen Markt gehen wollen. Der Prozess erfordert Aufmerksamkeit für Details und ein gutes Verständnis der lokalen Gesetze und Vorschriften.
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen für die Gründung einer S.L. Wenn deine Frage hier nicht dabei ist, kannst du mit uns chatten. Wir helfen dir so schnell wie möglich weiter.
In der Regel dauert die Gründung einer S.L. 3-4 Wochen.
Ja, es ist notwendig, dass du während bestimmter Schritte des Gründungsprozesses persönlich in Spanien anwesend bist: beim Unterzeichnen der Gründungsurkunde beim Notar und bei der Eröffnung eines Bankkontos.
Bei der Registrierung eines Firmennamens beim Zentralen Handelsregister ist es üblich, fünf Namen in Reihenfolge der Präferenz einzureichen. Dies erhöht die Chance, dass einer deiner Wunsch-Namen verfügbar ist. Wenn alle fünf Präferenzen bereits vergeben sind, musst du einen alternativen Namen wählen.
Wenn alle fünf Präferenzen bereits in Gebrauch sind, musst du einen alternativen Namen wählen.
Es ist nicht erforderlich, dass Gesellschafter ein (Mindest-)Gehalt erhalten.
Wenn du jedoch als Gesellschafter aktiv im Tagesgeschäft involviert bist, kann es verpflichtend sein, dich als Selbstständiger (autónomo) zu registrieren und dich bei der Sozialversicherung (Seguro Social) anzumelden.
Du musst dich in Spanien als Selbstständiger (autónomo) registrieren, wenn du als Einzelperson geschäftliche Aktivitäten ausführst oder wenn du Geschäftsführer einer S.L. bist und mehr als 25 % der Anteile besitzt.
Als Selbstständiger bist du verpflichtet, monatliche Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und periodische Steuererklärungen einzureichen.
Eine S.L. ist eine spanische Rechtsform, die mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vergleichbar ist. Diese Struktur ist bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund flexibler Vorschriften und der beschränkten Haftung der Gesellschafter beliebt.
Das Hauptmerkmal ist, dass Gesellschafter nur für den Betrag haften, den sie in das Stammkapital eingebracht haben.
Eine S.L. unterliegt der Körperschaftsteuer und muss periodische Steuererklärungen einreichen, einschließlich Mehrwertsteuer (IVA) und Lohnsteuer, wenn du Personal hast.
Neue S.L.s können in den ersten drei Jahren von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 15 % anstelle des Standardtarifs profitieren.
Nach der Gründung deiner S.L. kannst du das Startkapital für Geschäftsausgaben verwenden. Es muss also nicht auf dem Konto verbleiben, solange du es in das Wachstum deines Unternehmens investierst.
Wenn ein Kunde aus einem anderen EU-Land eine Rechnung von deiner spanischen S.L. erhält und über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt, kann die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden. Der Kunde muss dann die Mehrwertsteuer selbst berechnen (Reverse-Charge-Verfahren). Das bedeutet, dass der Kunde die Mehrwertsteuer zum Satz seines Landes berechnet und diesen Betrag in seiner Mehrwertsteuererklärung ausweist.
Beispiel: Wenn die Rechnung €1000 beträgt, berechnet dein Kunde die Mehrwertsteuer basierend auf dem in seinem Land geltenden Satz und behandelt es, als hätte er eine Rechnung über den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer erhalten. Hat der Kunde Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung, kann er die Mehrwertsteuer in der Regel direkt zurückfordern, sodass am Ende keine Zahlung erforderlich ist.
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